Das hessische Sozialministerium hat vor einigen Tagen die 1. amtl. Hitzewarnstufe II herausgegeben. Hier der Link da zu:
http://www.sozialministerium.hessen….2-dca737ab19f3

Nach dieser Warnstufe müssen stat. Pflegeeinrichtungen nach den vorliegenden Plänen Schutzvorkehrungen treffen.
Liegen bei euch solche Pläne aus? Handelt Ihr danach?
Wenn nicht, hier der Link dazu. Hier findet ihr was alles durch zu führen ist:

http://www.rp-giessen.hessen.de/irj/…2222222222.pdf.

Ambulante Dienste müssen bei der Hitzewarnstufe II die Kunden, Angehörigen u. Pflegebedürftigen über die Hitzewarnstufe II informieren und über Schutzmöglichkeiten wie: kühle Räume Fenster geschlossen halten, Rollos zu, , luftige Kleidung, ausreichend Flüssigkeitsaufnahme bevorzugt Mineralwasser, keiner direkte Sonnenbestrahlung aussetzen, keine körperli. Belastung usw. aufzeigen und beraten.
Das ganze ist auf dem Kundenberatungsblatt zu dokumentieren.

Gerade eben kam die nächste Hitzewarnstufe II für Donnerstag. da sollen es 34 Grad werden.

LG