Hallo @
eine von der DAK genehmigte ärztliche Verordnung,wurde mit einem Handstreich widerrufen.
Soweit sind wir schon,dass Krankenkassen über Wohl und Anstand selbstherrlich handeln.
Es handelt sich um eine Patientin,die gestürzt war und sich die Mittelhandknochen brach.Die 96 jährige
kann sich ohne Halt nicht bewegen und bekommt auf Grund ihres Gipses die Tabletten nicht aus dem Blister.
Wir machen morgens kl/gr.Toilette-bekommt auch keine Pflegestufe zuerkannt.
Also,ich habe das in meiner fast 20 jährigen ambulanten Zeit noch nicht erlebt,dass eine Verordnung,die genehmigt
wurde,nachträglich von dieser Krankenkasse -DAK-schlicht widerrufen wurde.
Heiner